Osteopathiepraxis seit 2000 in Bad Wildungen

Kosten und Kostenerstattung

Kosten / Abrechnung der Behandlungen:

Mit Privat Krankenversicherten mit oder ohne Beihilfe bzw. Privat Zusatzkrankenversicherten für Heilpraktiker wird per Rechnung über die Gebührenordung der Heilpraktiker abgerechnet.

Gesetzlich Krankenversicherten und Selbstzahler wird 100 € für eine Behandlung von 45 bis 60 Minuten berechnet, gerne sofort nach der Behandlung in Bar zu begleichen.

Bei Babys und Kindern wird je nach Zeitaufwand 50 € bis 100 € berechnet.

Kostenerstattung

Osteopathie ist eine private Dienstleistung.

Privatversicherten mit oder ohne Beihilfe bekommen in der Regel meine Leistungen ohne Verordnung vom Arzt komplett erstattet.

Bei Privatzusatzversicherten braucht es in der Regel auch keine Verordung vom Arzt und gibt es in den meisten Fällen eine Teilerstattung von 50 bis 80 % je nach Vertragsabschluss mit der jeweiligen Zusatzversicherung.

Seit dem 01.01.2012 haben viele gesetzliche Krankenkassen Osteopathie in ihren Leistungskatalog aufgenommen. Da die Vorraussetzungen zu Kostenerstattung unterschiedlich sind, empfehle ich meine Patienten, sich vor der Behandlung bei ihrer Krankenkasse über die Kostenübernahme zu informieren. In der Regel wird gefordert, dass die Therapeutin eine abgeschlossene Osteopathie-Ausbildung absolviert hat oder sie Mitglied in einem anerkannten Berufsverband ist. Beide Forderungen sind bei mir erfüllt.

Außerdem ist häufig ein Privatrezept für Osteopathie erforderlich. Je nach Krankenkasse variiert der Umfang der Erstattung. Eine Liste von Krankenkassen, die eine Kostenerstattung für Osteopathie anbieten, finden Sie hier.

Meine Leistungen sind auch jederzeit ohne Rezept vom Arzt erhältlich.